Old- und Youngtimer

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Klaus Hartjen                                           

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Der Begriff Oldtimer bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), daneben auch eine Lokomotive oder ein Schiff, das je nach Klassifizierung eine bestimmte Altersgrenze von z. B. 30 Jahren überschritten hat.

Youngtimer ist eine Bezeichnung für ältere Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, die als Liebhaberfahrzeuge genutzt werden, aber noch keine Oldtimer sind. Youngtimer sind bei guter Wartung problemlos alltagstauglich und werden auch noch teilweise als Gebrauchsfahrzeug eingesetzt. Häufig werden sie jedoch in einem Zustand erhalten (oder wieder in einen solchen versetzt), um mit Erreichen von 30 Jahren mit H-Zulassung in den Status als Oldtimer überzugehen. Sie besitzen zum Teil auch schon modernere Technik und eine mit Neuwagen vergleichbare Ausstattung wie eine Klimaanlage, Katalysatoren, elektrisch zu bedienende Funktionen wie elektrische Fensterheber, ein Antiblockiersystem oder in seltenen Fällen sogar Airbags.

(Quelle: Wikipedia)

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